Digitale Identität: Eine digitale Identität ist eine Online- oder Netzwerkidentität, die von einer Person, einer Organisation oder einem elektronischen Gerät im Cyberspace angenommen oder beansprucht wird. Mit jedem Upload, jedem Klick und jeder Sekunde, die Sie online verbringen, hinterlassen Sie einige Spuren Ihrer Identität im Cyberspace, die in ihrer Gesamtheit Ihre digitale Identität bilden.
Persönlich identifizierbare Informationen (PII): Hierunter versteht man alle sensiblen Informationen, die mit einer Person in Verbindung stehen und ihren Standort preisgeben oder bestimmen können. Es gibt zwar mehrere formale Definitionen für PII, aber im Allgemeinen handelt es sich um Informationen, die von Organisationen allein oder zusammen mit anderen Informationen verwendet werden können, um eine einzelne Person zu identifizieren, zu kontaktieren oder zu lokalisieren oder um eine Person im Kontext zu identifizieren.
Persönlich geschützte Informationen (PPI): PPI bezieht sich auf Informationen, die nicht öffentlich sind und von der Regierung geschützt werden. Dazu gehören die Sozialversicherungsnummer, die Wohnadresse, das Geburtsdatum und die Telefonnummer einer Person.
Anonymisierung: Bei der Anonymisierung handelt es sich um eine Datenverarbeitungstechnik, bei der persönlich identifizierbare Informationen entfernt oder verändert werden, um Datensätze zu erstellen, die Informationen enthalten, aber nicht die Identität der repräsentierten Personen preisgeben.
Pseudonymisierung: Bei der Datenverarbeitung unter Pseudonymisierung wird eine Trennung zwischen der betroffenen Person und den personenbezogenen Daten vorgenommen. Eine Person kann ohne zusätzliche Daten, die separat gespeichert werden, nicht identifiziert werden. Compliance-Gesetze wie die GDPR raten Organisationen, alle personenbezogenen Daten zu pseudonymisieren und/oder zu verschlüsseln. Diese Verschlüsselung kann zwar nicht verhindern, dass böswillige Dritte auf die Daten zugreifen, aber sie erschwert es ihnen erheblich.
Einverständnis: Ein unabhängig angebotener Hinweis auf das Interesse einer Person durch eine Erklärung oder eine bestätigende Handlung gilt als Einwilligung in Bezug auf personenbezogene Daten, solange die Möglichkeit besteht, die Einwilligung zurückzuziehen (z. B. über eine Schaltfläche “Abmelden” am Ende von Marketing-E-Mails)
Ausdrückliche Zustimmung: Einige Data Compliance-Gesetze verlangen eine schriftliche Erklärung oder einen digitalen Vermerk, wobei der springende Punkt darin besteht, dass die Einwilligung nachprüfbar sein muss, was bei einer mündlichen Form der Einwilligung schwierig wäre. Diese Art der Zustimmung wird als ausdrückliche Zustimmung bezeichnet.
Unzweideutige Einwilligung: Eine eindeutige Einwilligung bedeutet, dass die betroffene Person wissentlich eine Checkbox ankreuzt oder den technischen Bedingungen zustimmt, aus denen eindeutig hervorgeht, dass sie mit der vorgeschlagenen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Opt-in-Einwilligung: Eine Opt-in-Einwilligung erfordert, dass Organisationen die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie dessen personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Die ausdrückliche Zustimmung wird eingeholt, indem Sie um eine bestätigende Handlung gebeten werden, mit der Sie Ihre Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geben. Wenn Sie z. B. eine Website besuchen, können Sie manuell angeben, dass Ihre Online-Aktivitäten für verschiedene Zwecke gespeichert werden sollen.
Opt-out-Zustimmung: Opt-out bedeutet, dass der Empfänger seine Zustimmung zurückziehen muss, nachdem Sie ihn zum ersten Mal angesprochen haben. Es gibt zwei Hauptwege, auf denen dem Verbraucher Opt-out-Optionen angeboten werden:
a) Pre-emptive Opt-out, bei dem Sie ein vorgewähltes Kontrollkästchen deaktivieren/entmarkieren können
b) Entzug der Einwilligung, wenn Sie eine klare Möglichkeit haben, Ihre Einwilligung zu widerrufen oder Ihre Präferenzen zu ändern, indem Sie in Ihrer E-Mail oder Ihrem Newsletter eine Schaltfläche zum Abbestellen finden.
Berechtigtes Interesse: Eine unausgesprochene Vereinbarung (die jedoch durch Gesetze wie die DSGVO durchgesetzt wird), die es einem Nutzer ermöglicht, darauf zu vertrauen, dass Unternehmen die von ihnen erfassten Daten für Dinge verwenden, die für den Einzelnen nützlich oder wichtig sind. Es hängt vom Zweck, der Notwendigkeit und der Ausgewogenheit ab. Als Unternehmen, das Daten von einem Kunden anfordert, müssen Sie sicherstellen, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben, die Informationen anzufordern, und dass dieses berechtigte Interesse nicht durch die Interessen, Rechte oder Freiheiten der Person überlagert wird.
Daten aus erster Hand: Die Daten, die Sie direkt von Ihrem Publikum oder Ihren Kunden sammeln, werden als Daten aus erster Hand bezeichnet. Zu diesen Daten können Intent-Daten aus Verhaltensweisen, Aktionen oder Interessen gehören, die über Ihre Website(s) oder App(s), Ihre CRM-Daten, Abonnementdaten oder Daten aus Ihren Social Media Accounts gezeigt werden.
Daten aus zweiter Hand: Dies sind die Daten, die Sie von den “Erst-Hand-Daten” einer anderen Organisation erhalten. Daten aus zweiter Hand sind ähnlich wieErst-Hand-Daten, aber sie stammen aus einer anderen Quelle als Ihre eigene Zielgruppe.
Daten aus dritter Hand: Bei den Daten aus dritter Hand handelt es sich um Daten, die Sie von externen Quellen kaufen, die in der Regel nicht über die Daten verfügen, sondern sie auf Anfrage beschaffen. Ein externer Datenaggregator sammelt und organisiert diese Daten für Sie unter Einhaltung der Datenschutzgesetze. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Datenverarbeitung als Service (DPaaS) von hubsell.
Walled Gardens: Ein ‘Walled Garden’ ist ein Datenkonzept, bei dem alle von den Kunden gesuchten Informationen in einem geschlossenen Ökosystem aufbewahrt werden, wobei alle Vorgänge von dem für das Ökosystem Verantwortlichen verwaltet werden.
Dunkle Muster: Dunkle Muster sind Aktionen, die Nutzer dazu bringen, uninformierte Entscheidungen über ihre persönlichen Daten zu treffen, die sie nicht beabsichtigen, in der Regel zu ihrem eigenen Nachteil und zum Vorteil des Unternehmens. Dabei kann es sich um Taktiken oder Praktiken handeln, die darauf abzielen, Menschen im Internet dazu zu bringen, etwas zu kaufen, sich zu verpflichten oder sich anzumelden, ohne dass ihnen klar ist, dass sie dies tun.
Nachdem wir nun einige allgemeine Aspekte der Data Compliance durchgesprochen haben, kommen wir zu einem differenzierenden Faktor: dem Standort. Data Compliance gilt weltweit, aber die Gesetze sind unterschiedlich, je nachdem, wo Sie sich befinden oder an wen Sie verkaufen.
Im folgenden Abschnitt werde ich detailliert auf verschiedene regionsspezifische Gesetze zur Data Compliance im B2B-Bereich eingehen.